Ich habe eine Kassenzulassung für Einzel- und Gruppenpsychotherapie für Kinder und Jugendliche. Das bedeutet, daß die Kosten für die probatorischen Sitzungen sowie für die Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Deshalb benötige ich zu Beginn jeden Quartals die Gesundheitskarte, um diese einzulesen.
Ich behandele auch Privatversicherte sowie Beihilfeberechtigte. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse/Beihilfe erstattet. Da dies von der Krankenkasse sowie dem Vertrag abhängt, sollten Sie sich vor Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrer Kasse dazu erkundigen.
Bei Selbstzahlern richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).